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Waidmann

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1

Tuesday, February 2nd 2010, 2:44pm

Wildbretseminar

Horrido und Waidmanns Heil!
Zum Thema Wildbretsemiar - oder Zerwirkseminar - wer von Euch hat so eine Schulung schon gemacht?
In welchen Bundesländern ist das Pflicht?
Und wer kann eine Empfehlung aussprechen wo man es machen kann und was es gekostet hat?
Danke und Gruss
Christian

murmelbär

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2

Tuesday, February 2nd 2010, 3:48pm

RE: Wildbretseminar

Horrido und Waidmanns Heil!
Zum Thema Wildbretsemiar - oder Zerwirkseminar - wer von Euch hat so eine Schulung schon gemacht?
In welchen Bundesländern ist das Pflicht? Christian


In keinem!
Ich kann's dir aber gerne beibringen und zeigen, die Zerwirkerei.

Seeadler

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3

Tuesday, February 2nd 2010, 4:28pm

Hallo!

Also Pflicht ist es tatsächlich auch meines Wissens nirgends. Ich dächte Frankonia hätte mal so einen Lehrgang angeboten.


Ansonsten autodidaktisch Lernen. Es schwirren in den Foren recht brauchbare Videos auch über dieses Thema herum, welche man nutzen kann.

Ich habe mir im Prinzip auch alles selber beigebracht und natürlich auch Lehrgeld bezahlt.

Ein nettes Verhältnis zum Metzger kann auch helfen. Die freuen sich in der Regel wenn man sich für ihr Handwerk interessiert.

Bin jetzt soweit das ich noch den Sachkundelehrgang Schlachten und Verarbeiten von Nutztieren mach. Den gibt es. Dort wird auch das Fleischhygienegesetz behandelt und der Umgang mit Fleisch. Dauert zwei Tage plus ein Tag für das jeweilig zu schlachtende Tier. Kosten hier in Sachsen knapp 200 Euro.

Lux

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4

Tuesday, February 2nd 2010, 6:06pm

Hallo Christian,

nein, dass ist nirgends Pflicht.
Wir wohnen zu weit auseinander sonst hätte ich hier auch Hilfe angeboten aber wie Seeadler schon sagt, ein Metzger kann dir dort weiterhelfen.
Wenn man einem guten Metzger zusieht dann weiß man wo sein eigener Wissenstand ist, ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich dabei war wei ein Metzger eine komplette Wildsau in 20 Minuten aus der Decke geschlagen hat, und diese dann komplett zerwirkt hat alles ohne Knochen außer bei den Schnitzeln. War sehr beeindruckend die Geschwindigkeit und das saubere Arbeiten :gott:

Liebe Grüße

Lux

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5

Tuesday, February 2nd 2010, 9:10pm

Hallo,

soviel wie ich weiß muß jeder Jäger der seinen Jagdschein vor dem 01.02.1987 gemacht hat einen Lehrgang zur kundigen Person ableisten, bei den Personen die den Jagdschein nach dem 01.02.1987 wird der Jagdscheininhaber automatisch zur kundige Person.

Frankonia bietet ab und an so einen Lehrgang kostenlos an.

Das ganze steht glaube ich in der neuen EU- Verordnung zum Fleischhygienegesetz trat glaube ich am 01.08.2007 in Kraft.

Bei uns hat der Jagdverein so einen Lehrgang von einem Tierarzt abhalten lassen.



Gruß



Gerald

Lux

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6

Wednesday, February 3rd 2010, 6:25am

Hallo Gerald,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube es war anders rum. die vor 87 müssen wohl nicht mehr, weil ich mußte vor 6 Jahren die Kundige Person nachholen.

Liebe Grüße

Lux

Seeadler

Unregistered

7

Wednesday, February 3rd 2010, 9:22am

Hallo!

Wer nach diesem Datum den Jagdschein gemacht hat muß, theoretisch, den Sachkundelehrgang zur kundigen Person nicht machen. Das Datum hängt unmittelbar mit dem damaligen in Kraft treten des Fleischhygienegesetzes zusammen, welches ab da in den Vorbereitungslehrgängen zur Jägerprüfung abgehandelt wurde und man davon ausging das dann den EU Verordnungen genüge getan war.

Der Wirrwar ist beträchtlich.

Vor drei Jahren sagte man noch nur alle Pächter müssen diesen Lehrgang machen. Heute ist das Ziel das alle Jagdscheininhaber das mal gehört haben.

Grund. Das Fleischhygienegesetz gilt in weiten Teilen nicht mehr, denn es wurde von den EU Verordnungen quasi außer Kraft gesetzt. (O-Ton Lehrgangsleiter)

Dies ist mein momentaner Wissensstand der sich darauf begündet das ich gerade gestern zum zweiten male auf der Schulbank in solch einem Lehrgang gesessen habe. Und der unterschied sich doch recht erheblich von dem den ich vor drei Jahren gemacht habe.

So war es mir relativ neu das wir als "einfacher" Jäger nun doch die Strecke eines Jagdtages zerwirkt an den Endverbraucher abgeben dürfen. Bisher ging das nur in der Decke. Vorraussetzung. Eben dieser Lehrgang.



Um den Bogen zum Ausgangsthema noch zu spannen.

Dieser Lehrgang befasst sich aber keineswegs mit dem Zerwirken. Allenfalls wird der Umgang mit Wild vor dem Schuss (Ansprechen - Lebendbeschau) und Wildpret nach dem Schuss bis in die Kühlung behandelt und was auf diesem Wege so alles passieren kann was dann dem Lebensmittelkontroleur den Schweiß auf die Stirn treibt.
Intensiv wird auf Krankheiten und deren Erkennung eingegangen sowie das EU Recht behandelt.

This post has been edited 1 times, last edit by "Seeadler" (Feb 3rd 2010, 9:47am)


Marder

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8

Wednesday, February 3rd 2010, 3:58pm

So war es mir relativ neu das wir als "einfacher" Jäger nun doch die Strecke eines Jagdtages zerwirkt an den Endverbraucher abgeben dürfen. Bisher ging das nur in der Decke.

Erklär mir das mal bitte genauer. Ich war erst am Samstag beim LJV.
Da hieß es noch sinngemäß (anhand eines Formblattes der Vet.behörde): Zerwirkt ja, aber nur mit zugelassenem Zerwirkraum und einem Eintrag als Lebensmittelunternehmer.
Ansonsten nur in Decke/Schwarte oder zerwirkt für Eigenbedarf.

Oder hab ich Dich falsch verstanden??
Das Schießen allein macht den Jäger nicht aus,
wer weiter nichts kann, bleibe besser zu Haus....
H.Löns

Eine Gesellschaft, die Ihre Freiheit zugunsten Ihrer Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient.
Benjamin Franklin

Seeadler

Unregistered

9

Wednesday, February 3rd 2010, 4:13pm

Also Lebensmittelunternehmer (in weiterem Sinne) sind wir wohl als Jäger jetzt automatisch. Alle. So zumindest der Dozent.

Den Zerwirkraum hatte ich jetzt mal einfach vorausgesetzt.

Von einem Eintrag hat er nichts gesagt . Was nichts bedeuten muß bei dem Wirrwar. Hat er vielleicht einfach vergessen zu sagen?



Ich denk einfach mal das jenes Faltblatt ok ist und du nichts falsch verstanden hast.

Gibts das Faltblatt manchmal als PDF oder irgendwo zum Nachlesen?

Marder

Intermediate

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10

Thursday, February 4th 2010, 7:33am

Ich werds mal morgen mitbringen und einscannen. Zu Hause hats keinen Sinn, mit Modem kannste alles vergessen.
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Benjamin Franklin

Marder

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11

Friday, February 5th 2010, 7:44am

Guten Morgen!

Wie versprochen im Anhang das neueste Schreiben mit Anmeldebogen. Das Schärfste hierbei ist jedoch, egal wo man sein Kreuz macht auf dem Bogen, sie haben dich immer am A.....
Gerade unserer älteren Jägergeneration müssen wir erklären, das du nicht zwingend was zurückschicken mußt.
[attach]2756[/attach]
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Seeadler

Unregistered

12

Friday, February 5th 2010, 9:22am

Vielen Dank für deine Mühe. Sehr interessant.

Spannend wird jetzt zu erfahren sein ob das andere Bundesländer genauso umsetzen.


Auf alle Fälle ist man mal wieder registriert und steht mit einem Bein, wenn was passiert, vorm Kadi.

Marder

Intermediate

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13

Friday, February 5th 2010, 9:58am

Naja, Dir bleibt immer noch die Option (1) selber essen oder (2) nur in Decke/Schwarte vermarkten. Damit brauchst Du nichts zu melden.

Und bei meiner Figur glaubt man mir (1) unbesehen. :floet: :floet: :pardon:
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Seeadler

Unregistered

14

Friday, February 5th 2010, 10:04am

...naja mir glaubt man das auch :pleased:


...aber schon wenn du im Bekanntenkreis etwas zerwirkt abgibst verstösst du ja gegen geltendes EU Recht wenn du, wie bei euch, nicht registriert bist.

Ich stell mir gerade vor wenn meine Schwiemu ein Reh in der Decke von mir geschenkt bekommt. ;(

Seeadler

Unregistered

15

Friday, February 5th 2010, 10:37am

So. Abgeklärt.

Gilt auch für Sachsen und eigentlich auch bundesweit. Auch bei zerwirkter Abgabe an die Schwiemu.

8|

Lux

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16

Friday, February 5th 2010, 1:30pm

Da sieht man mal wieder das wir die Deppen der Nation sind.

Bezahlen Geld damit wir bei Wind und Wetter draussen sind, lassen uns von den Jagdgennossen beschimpfen wenn es Wildschäden gibt, von Spaziergägern, Reitern use. sowieso und bekommen auch noch Ärger wenn man Wild zerwirkt verkauft ohne registriert zu sein.

Irgendwie wird es von JAhr zu Jahr schlimmer, wenn die Jagd und alles was dazu gehört nicht so schön wäre sollte man eigentlich hinschmeißen

Liebe Grüße

Lux.

PS: Danke Marder für Deinen interssanten Beitrag, da war ich nicht auf dem neuersten Stand ?( :undecided: :mad: :denk:

Flintstone

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17

Sunday, February 7th 2010, 11:40pm

Hallo
ich hab da euren Thread mal mitverfolgt.
ganz so schlimm wie ihr es darstellt ist auch wieder nicht!
Das Wildbret des Jägers stellt immer noch einen Sonderfall dar!!!
Hier mal ein Link auf die Verordnung des LMHR vom 8.8.2007, wie sie laut EU-Recht zu verwenden ist http://www.jagdnetz.de/jaegerinfos?meta_id=1035
Es sind unten 3 Pdf-Dateien zum Download da. Ihr Sachsen kocht da euer eigenes Süppchen, was so eigentlich nicht im EU-Recht drinsteht.
aber durchlesen lohnt allemal. :read: ?(
viele Grüße und
Waidmannsheil

Holger
Natürlich kann man auch ohne Hunde leben,
aber hat das Leben dann noch einen Sinn?
( Heinz Rühmann )

Flintstone

Trainee

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18

Monday, February 8th 2010, 10:13am

Horrido
nachdem ich da heute nacht nochmal dadrüber nachgedacht habe, ist mir ja auch ein böser Hintergedanke gekommen.
Nachdem ja alle Jäger, kraft Gesetzes und EU-Verordnung, zu Lebensmittelunternehmern avanciert sind, habe ich da mal eine dumme Frage:

Ein Unternehmer der seine produzierten Ware/Erzeugnisse vermarktet und verkauft, erzielt Erlöse.
Ebenso ist eine Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmer erforderlich um den Gewinn aus diesen Erlösen zu versteuern.
Um diese Erlöse erzielen zu können, sind aber Aufwendungen erforderlich!
wie zum Beispiel: Zerwirkraum, Hund,Waffen, Fahrzeug,Revier etc.
Rechne ich das ganze kaufmännisch ab,so wird sich wahrscheinlich ein defizitärer Betrieb ergeben. D.h. aber auch, daß die Verluste auf die anderen steuerpflichtigen Einkommen
anzurechnen sind.Eine Schließung des Betriebes durch das Finanzamt,wegen mangelnder Rentabilität, ist aber auch nicht möglich s.o.
Man sollte also das FA am Revier etc. beteiligen.
Wo sind den Steuerberater unter den Jägern die da mal was zu sagen könnten.

Wie gesagt mal ne dumme Frage.

Gruß und Waidmannsheil

Holger
Natürlich kann man auch ohne Hunde leben,
aber hat das Leben dann noch einen Sinn?
( Heinz Rühmann )

Waidmann

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19

Monday, February 8th 2010, 10:26am

Hallo Holger!
Damit wirste beim Finanzamt nicht weit kommen.
Sowas bezeichnet das FA als "Liebhaberei" - durch eine Art "Hobby" versucht der steuerpflichtige Bürger negative Einkünfte zu erzielen
welche seine zu zahlende Steuerlast mindert. Da wird sicher nix von. Kannst es ja drauf ankommen lassen.
Bin auch schon länger nicht mehr im "Steuergeschäft". Finde aber hochinteressant wohin sich dieser Thread bisher bewegt hat.
So long!
Christian

murmelbär

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20

Monday, February 8th 2010, 12:25pm

Hallo Holger!
Damit wirste beim Finanzamt nicht weit kommen.
Sowas bezeichnet das FA als "Liebhaberei" - durch eine Art "Hobby" versucht der steuerpflichtige Bürger negative Einkünfte zu erzielen
welche seine zu zahlende Steuerlast mindert. Da wird sicher nix von. Kannst es ja drauf ankommen lassen.
Bin auch schon länger nicht mehr im "Steuergeschäft". Finde aber hochinteressant wohin sich dieser Thread bisher bewegt hat.
So long!
Christian


Ganz so vom hintern Mond sind die vom Finanzamt aber doch auch nicht.
Angemeldet als Lebensmittelunternehmer ist mein Hauptkunde ein Metzgereibetrieb. Weil da auf Dauer mit Quittungen nichts zu machen ist (Nachhaltigkeit) hab ich einen Gewerbebetrieb beim FA angemeldet (nach $19 Umsatzsteuergesetz).
Alle Aufwendungen (Patronen, Fahrtkosten) für das jeweils verkaufte Stück setze ich steuermindernd an. Nicht Pacht oder Begehungsschein, auch nicht Jagdwaffen, aber der übliche Kleinkruscht steht schon in der Steuererklärung und wird anerkannt.

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